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Bei positivem Ergebnis wird für das beantragte Produkt ein Zertifikat mit einer Registernummer ausgestellt. Nach Abschluss des Zeichennutzungsvertrages mit DIN CERTCO (und für Produkte, deren Entsorgung der deutschen Verpackungsverordnung unterliegt, dem Nachweis eines Entsorgungsvertrages für das betreffende Produkt) kann das zertifizierte und gekennzeichnete Produkt vertrieben werden. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Fachkompetenz bei der Durchführung des Zertifizierungsprozesses. Sprechen Sie uns einfach an.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen:


Für die Zertifizierung eines Produktes:

  • Konstruktionszeichnung, detaillierte Beschreibung des Produktes (der Produktfamilie) und der Anwendung. Im Falle der Produktfamilie: Angaben aller zwischen den einzelnen Typen unterschiedlichen Parameter für jeden Typ.
  • Auflistung aller zur Herstellung des Produktes verwendeter Werkstoffe (Halbzeuge) und Zusatzstoffe mit Angabe der jeweiligen Massenanteile am Produkt und der jeweiligen Wandstärken bzw. Schichtdicken.
  • Nachweis(e) über die Einhaltung der DIN EN 13432 oder ASTM D 6400 für alle verwendeten Werkstoffe (Halbzeuge), die nicht in der Positivliste der Werkstoffe und Halbzeuge (DIN CERTCO) geführt sind. Dazu sind die kompletten Prüfberichte vorzulegen.
  • Nachweis(e) über die Einhaltung der Anforderungen gemäß Zertifizierungsprogramm für alle verwendeten Zusatzstoffe mit einem Massenanteil am Produkt von mehr als 1%, die nicht in der Positivliste der Zusatzstoffe (DIN CERTCO) geführt sind. Dazu sind ebenfalls die kompletten Prüfberichte vorzulegen.
  • Infrarot-Transmission- Spektrum Auflistung aller weiteren im Produkt verwendeten Substanzen und aller Stoffe, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes mit diesem zusammen in die Entsorgung gelangen können.
  • Unbedenklichkeitsnachweis(e) für diese Stoffe und Substanzen, z.B. Sicherheitsdatenblätter.

(Quelle: DinCerto)