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Symbol KompostierbarBiologische Abbaubarkeit ist inzwischen für viele Verbraucher ein entscheidendes Kriterium beim Kauf von Verpackungen; aber auch verarbeitende Unternehmen Handel und Landwirtschaft erkennen zunehmend den betriebswirtschaftlichen Nutzen solcher Kunststoffe. Wie kann man aber als Kunde Biokunststoffe beim Kauf erkennen? Gibt es rechtlich gesicherte Zertifizierungen im In- und Ausland die dem Käufer Gewissheit über die Art des jeweiligen Kunststoffs geben? Die Entwicklungen auf Seiten des Gesetzgebers stehen noch am Anfang – wir geben einen Überblick über entsprechende Kennzeichnungen und Zertifizierungen auf Produkten für Käufer aber auch für Produzenten.

Zunächst: Nicht alle aus BAW hergestellten Kunststoffe sind biologisch abbaubar. Und solche Kunststoffe, die biologisch abbaubar sind, müssen nicht zwingend aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sein, sondern können auch fossilen Ursprungs sein. Auch sind die Begriffe „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“ voneinander zu trennen: Als „biologisch abbaubar“ gelten Kunststoffe, wenn alle organischen Bestandteile vollständig biologisch abbaubar sind. Hierbei sind die Umgebungsbedingungen und die Geschwindigkeit dieses Prozesses entscheidend. Als „kompostierbar“ gelten solche aus BAW hergestellten Kunststoffe deren maßgebliche Bestandteile unter normalen Bedingungen innerhalb von 4-6 Wochen abbaubar sind. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat der deutsche Gesetzgeber eine Zertifizierung von „kompostierbaren“ Kunststoffen geschaffen: die DIN EN 13432 (alternativ kann auch nach ASTM D 6400 geprüft werden). Entsprechen Kunststoffe dieser DIN-Norm, dürfen sie das Kompostierbarkeitskennzeichen tragen, wobei grundsätzlich Prüfungen auf Grundlage aller international anerkannten Normen zur Kompostierbarkeit erfolgen können.

Dieses Zeichen gilt, auch ohne eine weitere nationale Zertifizierung durchführen zu müssen, in Deutschland, der Schweiz, in den Niederlanden, in Großbritannien und in Polen. Das in den Abbildungen zu erkennende Sechseck weist darauf hin, dass für die so gekennzeichneten Produkte ein für Deutschland geltender Entsorgungsvertrag gemäß der Verpackungsverordnung mit der Interseroh GmbH (Köln) besteht.

In Deutschland ist DIN CERTCO für Prüfung, Zertifizierung und Zeichenvergabe des Kompostierbarkeitskennzeichens zuständig, wobei die Gesellschaft eng mit Fachgremien und interessierten Kreisen zusammen arbeitet.